Unsere Aufgaben – unser Auftrag

Der Integrationsfachdienst Hamburg wird im Auftrag des Integrationsamtes Hamburg oder der Rehabilitationsträger (der Agentur für Arbeit Hamburg, dem team.arbeit.hamburg, der Deutschen Rentenversicherung Nord und Bund, sowie den Berufsgenossenschaften) tätig. Die Aufgaben im Einzelnen ergeben sich aus den Paragrafen 109 ff SGB IX.

Wie unsere Dienstleistung im Detail aussieht, zeigen wir Ihnen in den Bereichen Bewerber und Unternehmen.